Die ärztliche Tätigkeit ist schon seit der Antike immer wieder Gegenstand juristischer Verfahren.
Aufgrund der zunehmenden Verrechtlichung des Gesundheitswesens beschränken sich die Ermittlungsbehörden aber schon längst nicht mehr auf die Verfolgung (vermeintlicher) ärztlicher Kunstfehler. Hinzugekommen sind u.a. Vorwürfe wie
und
Solche Verfahren betreffen oft nicht mehr nur den Arzt selbst, sondern potenziell alle Mitarbeiter im Gesundheitswesen. Ob angestellter Krankenhausarzt oder niedergelassener Kassenarzt, MVZ- Mitarbeiter, Krankenpfleger, Universitätsprofessor oder Geschäftsführer eines Klinikums: die Gefahr, Beschuldigter zu werden, hat erheblich zugenommen.
Schon die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens kann – unabhängig von seinem Ausgang - mit erheblichen Nachteilen bis zur Gefährdung der beruflichen Existenz verbunden sein, wenn nicht rechtzeitig die notwendigen Schritte eingeleitet werden, um die Interessen des Beschuldigten (nicht nur) im Ermittlungsverfahren zu wahren.
Die Rechtsanwälte Jörg Rehmsmeier und Prof. Dr. Ignor verfügen beide über langjährige Erfahrungen auf dem Gebiet des Arzt- und Medizinstrafrechtes. Rechtsanwalt Rehmsmeier ist neben der Verteidigung von Ärzten und ärztlichem Personal in einer Vielzahl von strafrechtlichen Verfahren regelmäßig im Bereich der ärztlichen Fortbildung als Dozent tätig und berät daneben Krankenhäuser, Pflegeinrichtungen, Verbände und Unternehmen im Gesundheitswesen in allen das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht betreffenden Fragen.
Gute Kontakte und die enge Zusammenarbeit mit Kollegen, die auf anderen Gebieten des Medizinrechts wie z.B. dem Arzthaftungsrecht tätig sind, gewährleisten zudem, dass die Interessen des Mandanten bestmöglich geschützt werden.