Das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht ist eine beständig wachsende, zunehmend komplizierte Materie. Längst geht es hierbei nicht mehr nur um die Bewährung ethischer Grundnormen. Das gesamte Sozial-, Wirtschafts- und Arbeitsleben ist bis in seine Verästelungen von Straf- und Bußgeldvorschriften erfasst. Nie gab es so viele Verbotsnormen wie heute. Nie wurden (mögliche) Zuwiderhandlungen derart intensiv verfolgt.
Unsere Kanzlei verfügt durch die vielfältigen und langjährigen
Tätigkeiten ihrer Mitglieder über
ein breites theoretisches und praktisches Wissen in allen Bereichen
des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts. Zugleich haben wir gezielt
Spezialisierungen in einzelnen Gebieten dieser immer umfangreicher werdenden
Materie ausgebildet und darin Erfahrungen gesammelt.