Eine größere Bedeutung kommt Rechtsgutachten im Rahmen der
Beratung zur Vermeidung strafrechtlicher Risiken und damit auch bei
der strafrechtlichen Compliance
zu. Die Expansion insbesondere des Wirtschaftsstrafrechts hat es mit
sich gebracht, dass heutzutage weitaus mehr Handlungen mögliche
strafrechtliche Relevanz zukommt als früher. Sobald dies möglich
erscheint, sollte der Laie kompetenten strafrechtlichen Rechtsrat einholen,
um ein Strafverfolgungsrisiko zu vermeiden. Die Hoffnung, sich ggf.
mit der eigenen rechtlichen Unkenntnis erfolgreich zu verteidigen, ist
trügerisch. Die Rechtsprechung stellt zunehmend größere
Anforderungen an die Erkundigungspflichten des Laien. Bisweilen wird
nicht einmal mehr der Rat des „Hausanwalts“ für ausreichend
erachtet. Auch an die Qualität der Beratung, soll sie vor strafrechtlicher
Verfolgung schützen, werden hohe Anforderungen gestellt. Rechtsgutachten
und Rechtsauskünfte – die Grenze ist fließend –
müssen fundiert und nachvollziehbar sein. Stets sind die Schriftform
und eine Darstellung lege artis ratsam.