Wirtschaftsstrafrecht

Wirtschaftsstrafrecht Berlin

Das Wirtschaftsstrafrecht ist die Gesamtheit der Strafnormen, die zum einen dem Schutz klassischer Individualrechtsgüter wie Eigentum und Vermögen dienen sollen, zum anderen – und zunehmend – auch dem Schutz sogenannter Gesamtrechtsgüter wie z.B. dem Kapitalmarkt oder dem Interesse der Solidargemeinschaft an der Sicherstellung des Aufkommens der Mittel für die Sozialversicherung. Dies ist „ein weites Feld“ und entsprechend häufig sind Verfahren im Bereich der Wirtschaft. Hierbei lassen sich, auch von Zeit zu Zeit, unterschiedliche Schwerpunkte beobachten.

Alexander Ignor und Anke Müller-Jacobsen sammelten als Verteidiger in Wirtschaftsstrafverfahren erste intensive Erfahrungen im Zuge der sog. Strafrechtlichen Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit (u.a. als Pflichtverteidiger des „DDR-Devisenbeschaffers“ Alexander Schalck-Golodkowski) und der Verfolgung der sog. Vereinigungskriminalität. Auch für Camilla Bertheau und Jörg Rehmsmeier bildeten die sowohl rechtlich als auch tatsächlich sehr komplizierten Verfahren aus diesem Bereich (z.B. die sog. Transferrubel-Verfahren) den Einstieg in die Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen.

Entsprechend den sich wandelnden Verfolgungsschwerpunkten waren später u.a. die sog. Luxemburg-Verfahren (wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung) und Verfahren im Zuge der Berliner Bankenaffäre (wegen Vorwürfen der Untreue und der Bilanzfälschung) Schwerpunkte der Verteidigungstätigkeit. Beispielsweise agierten Anke Müller-Jacobsen und Alexander Ignor im Tempodrom-Verfahren als Verteidiger der seinerzeit beschuldigten Berliner Senatoren und, zusammen mit Jörg Rehmsmeier und Alexander Sättele, der zuvor im sog. Vulkan-Verfahren verteidigt hatte, im sog. Aubis-Verfahren als Verteidiger von Mitgliedern des Aufsichtsrates der BerlinHyp.

Ebenfalls seit der Wiedervereinigung verteidigen wir häufig in außenwirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren (teilweise verbunden mit Spionagevorwürfen) sowie in Korruptionsverfahren, die gerade in jüngerer Zeit stark zugenommen haben.
Damit korrespondiert seitens von Unternehmen der Bedarf nach präventiver Beratung (Compliance), dem wir vielfältig nachkommen.

Es sind aber keineswegs nur mehr oder weniger spektakuläre Wirtschaftsstrafverfahren, in denen wir als Verteidiger tätig waren und sind. Hinzu kommt eine Vielzahl von Wirtschaftsstrafverfahren im Bereich mittelständiger Unternehmen und einzelner Gewerbetreibender, die das breite Spektrum des Wirtschaftsstrafrechts umfassen.